Deutliche Niederlage für „Pro Köln”
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Es gebe „hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“, sagte der Vorsitzende Richter Reinhard Klenke in der mündlichen Urteilsverkündung. Die Veröffentlichungen der Bürgerbewegung enthielten „eine Fülle von sehr einseitigen Formulierungen“, die bei einer Gesamtbetrachtung darauf abzielten, Ausländer pauschal herabzusetzen. Bei Veranstaltungen von „Pro Köln“ seien hohe Funktionäre der rechtsextremen NPD aufgetreten. Zudem habe die Bürgerbewegung zahlreiche Kontakte zu ultrarechten Kreisen.
Der Vorsitzende von „Pro Köln“, der Rechtsanwalt Markus Beisicht, hatte vor Gericht zwar zugegeben, dass einzelne Neonazis womöglich bei öffentlichen Veranstaltungen der Bürgerbewegung aufgetaucht seien. Man habe aber nicht gewusst, wer das ist. Der Auftritt der NPD-Redner sei nicht geplant gewesen. Vielmehr habe man nicht gewusst, „dass die Personen dieser Partei angehörten“.
Richter Klenke sagte, er habe „Probleme anzunehmen, dass diese Darstellung so stimmen kann“. Obwohl der Vorsitzende eine Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster nicht zuließ, kündigte Pro-Köln-Anwalt Beisicht an, die Zulassung der Berufung dennoch zu beantragen.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf begrüßte die Entscheidung der Düsseldorfer Verwaltungsrichter. Mit ihrer „fremdenfeindlichen Agitation“ verletze die Bürgerbewegung „die Menschenwürde der bei uns lebenden Ausländer“. Die Beobachtung von „Pro Köln“ sei „zwingend notwendig“.
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